Deutsche
Rechtssprechung ist manchmal seltsam.
Nehmen wir mal an, jemand ist noch
verheiratet, schon seit Ewigkeiten getrennt lebend und findet die Liebe seines Lebens.
Nur diesmal trägt die Liebe Früchte.
Dann ist doch tatsächlich der
gute alte Ehemann und zukünftige Ex vor dem Gesetz der Vater.
Selbst, wenn
sich alle drei hinstellen, mit dem Finger auf die entsprechende Person zeigen
und wie aus einem Munde tönen: „Er war´s!“, ist Justicia mit Mullbinden um die
Augäpfel zu absoluter Blindheit verpflichtet.
Übel,
oder?
Wer auch immer das gerade am meisten will… muss einen Antrag bei Gericht auf
Feststellung der Vaterschaft stellen. Antragsberechtigt sind gem. § 1599b BGB
der Mann, dessen Vaterschaft besteht, der Mann, der eidesstattlich versichert,
der tatsächliche Vater zu sein, die Mutter und das Kind. Alle haben dazu 2
Jahre Zeit.
Ob
Einstein das im zarten Alter von 2 Jahren hingekriegt hätte? Ich bin mal so
mutig und wage das zu bezweifeln.
Hier
geht es jetzt aber nicht um Einstein, sondern um Jonas, Jana und Josh. Jonas und
Jana waren noch verheiratet, wohnten bereits getrennt und gingen jeder ihrer
Wege. Dann tauchte Josh auf der Bildfläche auf und …huch! …war Jana schwanger. Da alle drei bestens im Bilde waren, wer jetzt wirklich daran
beteiligt war, dachten sie: Alles klar!
Pustekuchen!
Um
diesem Antrag auf Feststellung der Vaterschaft aus dem Wege zu gehen... weil es kostet ja...
musste, solange Mutter und Kind noch inniglich Blutkreisläufe teilten, schnell
die Scheidung her und der leibliche Vater sein Fleisch und Blut vor Geburt anerkennen.
Gesagt, getan…
Am
Tag der Scheidung saßen Jonas und Jana, mit einem gemeinsamen Anwalt bewaffnet
im Gericht und warteten auf die Verhandlung.
Es war reger Betrieb auf dem Flur. Hier
saßen ein paar Leute… dort huschten ein paar Roben…
Aufruf
ins Gerichtszimmer... welches natürlich nicht annähernd so aussah, wie das, was
uns im Fernsehen vorgegaukelt wird. Das Mobiliar war eher wie in mancher Schule
angeordnet: 4 Tischreihen im Rechteck... Richter und zu Richtende saßen sich
gegenüber.
Der
Richter tat sich ausnehmend schwer, eine Situation, die bereits geklärt war in
Worte zu kleiden… ist ja auch langweilig, alles noch einmal wiederzukäuen, was
andere schon schriftlich in Reihe gebracht hatten. Also nuschelte er sich die Wörter
von den Papieren in den Bart und etwas deutlicher dann was von einer gesetzlichen
Widerspruchsfrist bis zur Rechtskraft der Scheidung in die Runde.
Jonas
und Jana protestierten… oder besser ihr Anwalt…
Diese Frist könne man nur
umgehen, wenn beide Parteien einen Anwalt hätten, der die Scheidung so
unterstützen würde, dass die Frist nicht gelte… so der Richter.
Jana
proklamierte, dass sie eben eine von Zimmer zu Zimmer huschende anwaltliche Robe
samt Inhalt auf dem Flur gesehen habe, die sich offensichtlich langweile und
fragte, ob sie sich diese nicht kurz mal ausleihen könne.
Richter:
„Wo?“
Jana:
„Direkt vor der Tür…“ sprang hoch, riss die Tür auf und…hatte Glück.
Die
Robe war noch da und hatte auch nichts dagegen mal eben ein Urteil zu
unterschreiben.
So
war die Scheidung rechtskräftig, die
Vaterschaft wurde vom eigentlichen Vater Josh anerkannt und ein Baby konnte in
Frieden aufwachsen.
Manchmal
zwinkert selbst Justicia hinter ihrer Mullbinde.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen