Donnerstag, 12. Juni 2014

Fast Justice



Deutsche Rechtssprechung ist manchmal seltsam. 
Nehmen wir mal an, jemand ist noch verheiratet, schon seit Ewigkeiten getrennt lebend und findet die Liebe seines Lebens. 
Nur diesmal trägt die Liebe Früchte. 
Dann ist doch tatsächlich der gute alte Ehemann und zukünftige Ex vor dem Gesetz der Vater.
Selbst, wenn sich alle drei hinstellen, mit dem Finger auf die entsprechende Person zeigen und wie aus einem Munde tönen: „Er war´s!“, ist Justicia mit Mullbinden um die Augäpfel zu absoluter Blindheit verpflichtet.
Übel, oder?

Wer auch immer das gerade am meisten will… muss einen Antrag bei Gericht auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Antragsberechtigt sind gem. § 1599b BGB der Mann, dessen Vaterschaft besteht, der Mann, der eidesstattlich versichert, der tatsächliche Vater zu sein, die Mutter und das Kind. Alle haben dazu 2 Jahre Zeit.
Ob Einstein das im zarten Alter von 2 Jahren hingekriegt hätte? Ich bin mal so mutig und wage das zu bezweifeln.

Hier geht es jetzt aber nicht um Einstein, sondern um Jonas, Jana und Josh. Jonas und Jana waren noch verheiratet, wohnten bereits getrennt und gingen jeder ihrer Wege. Dann tauchte Josh auf der Bildfläche auf und …huch! …war Jana schwanger. Da alle drei bestens im Bilde waren, wer jetzt wirklich daran beteiligt war, dachten sie: Alles klar!
Pustekuchen!

Um diesem Antrag auf Feststellung der Vaterschaft aus dem Wege zu gehen... weil es kostet ja... musste, solange Mutter und Kind noch inniglich Blutkreisläufe teilten, schnell die Scheidung her und der leibliche Vater sein Fleisch und Blut vor Geburt anerkennen.
Gesagt, getan…

Am Tag der Scheidung saßen Jonas und Jana, mit einem gemeinsamen Anwalt bewaffnet im Gericht und warteten auf die Verhandlung. 
Es war reger Betrieb auf dem Flur. Hier saßen ein paar Leute… dort huschten ein paar Roben…
Aufruf ins Gerichtszimmer... welches natürlich nicht annähernd so aussah, wie das, was uns im Fernsehen vorgegaukelt wird. Das Mobiliar war eher wie in mancher Schule angeordnet: 4 Tischreihen im Rechteck... Richter und zu Richtende saßen sich gegenüber.

Der Richter tat sich ausnehmend schwer, eine Situation, die bereits geklärt war in Worte zu kleiden… ist ja auch langweilig, alles noch einmal wiederzukäuen, was andere schon schriftlich in Reihe gebracht hatten. Also nuschelte er sich die Wörter von den Papieren in den Bart und etwas deutlicher dann was von einer gesetzlichen Widerspruchsfrist bis zur Rechtskraft der Scheidung in die Runde.

Jonas und Jana protestierten… oder besser ihr Anwalt… 
Diese Frist könne man nur umgehen, wenn beide Parteien einen Anwalt hätten, der die Scheidung so unterstützen würde, dass die Frist nicht gelte… so der Richter.
Jana proklamierte, dass sie eben eine von Zimmer zu Zimmer huschende anwaltliche Robe samt Inhalt auf dem Flur gesehen habe, die sich offensichtlich langweile und fragte, ob sie sich diese nicht kurz mal ausleihen könne.
Richter: „Wo?“
Jana: „Direkt vor der Tür…“ sprang hoch, riss die Tür auf und…hatte Glück.
Die Robe war noch da und hatte auch nichts dagegen mal eben ein Urteil zu unterschreiben.
So war die Scheidung rechtskräftig,  die Vaterschaft wurde vom eigentlichen Vater Josh anerkannt und ein Baby konnte in Frieden aufwachsen.

Manchmal zwinkert selbst Justicia hinter ihrer Mullbinde.

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